Welche Promillewerte bringen mich in schwierigkeiten? Zahlen und Auswirkungen von Alkohl am steuer.
Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:
- nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegt.
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:-
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:-
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Alkoholgehalt im Blut
ab 0,5 Promille: - Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)
-
- Erstverstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
- Zweitverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
- Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:-
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:-
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
Alkoholgehalt im Blut
ab 1,1 Promille: - strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
-
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:-
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- Schadenersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
Stand der Informationen: 01.01.2002