Autofahrer können danach gegen unrechtmäßig aufgestellte Verkehrszeichen allerdings nur binnen eines Jahres nach Aufstellung Widerspruch einlegen oder im Klageweg gegen die unzulässig Verkehrsregelung vorgehen. ... [weiter lesen]
Einem Autofahrer ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch dann eine grobe Pflichtwidrigkeit vorzuwerfen, wenn ihm nach seinen eigenen Angaben eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h zunächst "bewusst" war und er dann wegen einer Verbreiterung der Straße und einer angeblichen Ablenkung durch seine im Auto streitenden Kinder der Annahme war, die Geschwindigkeitsbeschränkung wäre aufgehoben. ... [weiter lesen]
Daran ändert auch die Behauptung des Verkehrssünders nichts, er habe den Tempomat seines Fahrzeuges auf 120 km/h (bei erlaubten 100 km/h) eingestellt. ... [weiter lesen]
Das Oberlandesgericht Düsseldorf belehrte ihn eines Besseren: Tempo-30-Zonen in Wohngebieten dienen nicht nur dem Schutz von Fußgängern insbesondere spielender Kinder, sondern auch dem Schutz der Anlieger vor Lärm und Abgasen. Der rasante Autofahrer muß einen Monat auf seinen Führerschein verzichten. ... [weiter lesen]