Themenübersicht Kfz-Recht
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Falsches Betanken nicht versichert
Wer sein Fahrzeug mit dem falschem Kraftstoff..
Wer sein Fahrzeug mit dem falschem Kraftstoff betankt und sich dadurch den Motor ruiniert, kann nicht seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, so die ARAG. Ein Mann betankte den Mercedes seiner Ehefrau mit Benzin statt mit Diesel. Bei der Fahrt wurden Teile des Motors beschädigt. Die RIchter wiesen in Ihrem Urteil auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung hin: Betriesschäden seien vom Deckungsschutz ausgeschlossen. Ein Solcher Betriebsschaden liege hier vor. Betriebsschäden können durch Abnutzung sowie Material- und Bedienungsfehler enstehen. Und die Wahl des falschen Kraftstoffes sei ein eindeutiger Bedienungsfehler.
BGH, AZ: IV ZR 322/02