Themenübersicht Kfz-Recht
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Kein Kaskoschutz bei Stopschildmißachtung
Das überfahren eines Stoppschildes..
Das überfahren eines Stoppschildes stellt ein grob fahrlässiges Verhalten dar. Die Vollkasko-Versicherung ist nicht Schadensersatzpflichtig.
OLG Köln AZ NJW-RR 2002,535