Fährt ein Autofahrer in der Nacht beim Rückwärtseinparken vor einen nicht markierten Begrenzungspoller, so kann er von der Kommune dennoch kein Schadensersatz verlangen. Begründung: Ein Autofahrer muss sich in unübersichtlichen Verkehrssituationen - notfalls durch Aussteigen - einen Überblick verschaffen.