Im darauffolgenden Prozeß bestätigte ein Gutachter, daß von einem vor das Auto springenden Fuchs - anders als beim bloßen Überfahren - durchaus erhebliche Schäden entstehen können. Die Auswirkungen einer Kollision waren für den Autofahrer unkalkulierbar, so daß das eingeleitete Ausweichmanöver durchaus angebracht war. Daß diese Reaktion nicht zu dem gewünschten Erfolg führte, vielmehr sogar einen größeren Schaden angerichtet hat, war für das Geri ... [weiter lesen]
Das Landgericht Kiel entschied, dass die Teilkaskoversicherung einen Wasserschaden zu ersetzen hat, wenn der versicherte Autofahrer nicht etwa in eine Überschwemmung hineingefahren ist, sondern wie hier vom Wasser eingeschlossen wurde. ... [weiter lesen]
Anders ist ein solches Verhalten zu beurteilen, wenn der Versicherungsnehmer Opfer eines raffinierten Trickdiebstahls wird. In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt entschiedenen Fall hatten die Diebe vor und hinter dem später entwendeten Wagen jeweils ein Fahrzeug abgestellt. Als sich der Fahrer zum Zahlen entfernte, fuhren sie die Autos rasch zur Seite, während ein Komplize in den Pkw sprang und schnell davon fuhr. Mit einem derartigen Verhalten ... [weiter lesen]
Ein Autofahrer muss sich von seiner Teilkaskoversicherung eine grob fahrlässige Herbeiführung des Diebstahls des versicherten Fahrzeuges vorwerfen lassen, wenn er seinen Pkw-Schlüssel in der Jackentasche belässt, das Kleidungsstück sich in einer unbeaufsichtigten und für jedermann zugänglichen Umkleidekabine einer Sporthalle befindet, wo der Täter leicht an den Schlüssel gelangen kann, und anschließend der vor der Turnhalle abgestellte Pkw entwen ... [weiter lesen]